Beitrags- und Kassenordnung
des Vereins Elitestudiengang Software Engineering Alumni e.V. (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitrags- und Kassenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 01.01. erhoben.
Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Klasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe (pro Jahr)
01 | Immatrikulierte Studierende (Ordentliches Mitglied, ermäßigt) | EUR 0,-
02 | Ehemalige Studierende (Ordentliches Mitglied) | EUR 50,-
03 | Fördernde Mitglieder | individuell
04 | Ehrenmitglieder | EUR 0,-
- Der Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres wird jährlich zum 31. Januar fällig und per Lastschrift eingezogen. Entstehen dem Verein Kosten durch eine nicht erfolgreiche Lastschrift, sind diese von dem Mitglied zu tragen.
- Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
- Bei unterjährigem Eintritt wird der volle Mitgliedsbeitrag des Eintrittsjahres zum Eintrittsdatum fällig.
- Die Höhe des jährlichen Beitrags eines fördernden Mitglieds wird bei dessen Aufnahme durch Vorstandsbeschluss individuell festgelegt und kann durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
§ 4 Vereinskonto
Das Vereinskonto wird nach Gründung zeitnah von dem/der Kassierer/in mitgeteilt. Die Zahlungen des Gründungsjahres 2019 sind (anders als in §3,3 geregelt) frühestens fällig ab Mitteilung.
München, den 11.06.2019
Elitestudiengang Software Engineering Alumni e.V.
c/o Qplix GmbH
Nussbaumstraße 12
80336 München
IBAN DE94 8306 5408 0004 2810 98
BIC GENODEF1SLR